Altena

Übersicht

1. Allgemein

2. Heute in Altena

3. Geschichte

4. Freiheit Altena; später Stadt Altena

5. Amt Altena, später Landkreis Altena

6. Das Schützenzeichen "Altena"

 

 

zu 1.: Allgemein

In diesem Schützenlexikon kann der Name unserer Heimatstadt, je nach Zeitepoche und Thema, unterschiedliche Bedeutungen haben.

 

In jedem Fall ist "Altena" ein geographischer Begriff für Orte in Deutschland und in den Niederlanden.

Darüber hinaus kommt "Altena" dort auch als Familienname vor.

 

 

zu 2.: Heute in Altena

Benutzt man den Begriff "Altena" heute in unserer Heimatstadt, ist damit i.d.R. das Stadtgebiet gemeint.Neben dem Innenstadtbereich am Fluss Lenne gehören die Ortsteile Evingsen, Dahle und Rahmede dazu.

 

 

zu 3.: Geschichte

Es gibt zwei Sagen darüber, wie unsere Heimat an den Namen "Altena" kam:

 

1. Sage: 1000 n.C.

Kaiser Otto III. gründete, durch zwei Brüder des römischen Adelsgeschlechts der Orsini, die Burg Altena als Wehrbau. Der Graf von Arnsberg vernahm die Kunde, dass diese Festung nahe der Grenze seines Landes entstehe. Er entsandte einen Boten und Kriegsvolk dorthin und ließ den Brüdern ausrichten: „Gebt Euer Werk auf, denn ihr bauet mir ‚al-te-na’!“ Doch die Brüder ließen sich von dieser Drohung nicht beeindrucken und verteidigten die entstehende Burg mit solch einem Geschick, dass die Heerleute des Arnsberger Grafen unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten.

Die neue Burg erhielt, weil sie dem Arnsberger "all zu nah" erschien, den Namen „al-te-na“.

 

2. Sage: 814 n.C.

Theodericus, Sohn eines Grafen von Kleve und Teisterband, erwarb im Jahre 814 ein Schloss in den Niederlanden und nannte sich dort Graf von Altena. Im Jahre 1108 erhielten die Brüder Adolf und Eberhard aus dem Hause Altena von Kaiser Ludwig (der Fromme) ein Stück Land im märkischen Sauerland. Sie bauten dort eine Burg und benannten sie nach ihrer Familie.

 

Fazit:

Die erste Sage ist populärer. In der Geschichtsforschung schenkt man der zweiten Sage jedoch größeren Glauben.

 

 

zu 4.: Freiheit Altena; später Stadt Altena

Unterhalb der gleichnamigen Burg Altena, die im 12. Jahrhundert von einer Seitenlinie der Grafen von Berg errichtet wurde, entstand eine Siedlung an dem Fluss Lenne und dem Bachlauf Nette. Die Siedlung erhielt den Namen der Burg: Altena!

 

1367 wurde die Siedlung Altena von Graf Engelbert III. von der Mark zur Freiheit erhoben, d.h. zu einer selbständigen kleinen Ortschaft mit städtischer Selbstverwaltung und eigenem Bürgergericht. Es ist naheliegend aber nicht belegt, dass sich zu dieser Zeit des Spätmittelalters ein Schützenwesen gründete, um diese Freiheitsrechte durchsetzen und verteidigen zu können.

 

Am 20. Dezember 1367 verlieh Engelbert „unsen lieven burgeren tho Althena“ wegen Verdiensten für das Grafenhaus den Freiheitsbrief, wie ihn die Freiheiten Wetter und Blankenstein 1355 erhalten haben. Mit dem Freiheitsbrief setzte er auch den Gerichtsbezirk für Altena fest, der innerhalb der Freiheit zwischen der (Steinernen) Brücke bis zum Linscheider Bach und bis zum Halse reichte. Die Stadtrechte, die unter anderem zur Befestigung der Stadt berechtigt hätten, erhielt Altena nicht. Auch das Marktrecht war in diesem Freiheitsbrief noch nicht enthalten.

Diese Freiheit beinhaltete volles Erbrecht für die nächsten Verwandten und den Erbverzicht des Grafen, die niedere Gerichtsbarkeit, die persönliche Freiheit der Bürger sowie einen Anteil am Pachtgeld für den gräflichen Grund und Boden.

 

Der Freiheitsbrief gab Auskunft über die Grenzen der Freiheit. So wurde formuliert, dass die Freiheit so weit reicht, wie die Häuser um Altena „um die Burg herum und darin“ gebaut sind. Das berechtigte quasi den eigentlichen Bereich der Freiheit Altena, sich das Mühlendorf und die Nette einzuverleiben.

 

Genaue Anweisungen für das Gericht waren enthalten. So war unter anderem festgelegt, dass Verletzungen bis ein Fingerglied Tiefe mit 5 Mark zu bestrafen waren und bei tieferen Wunden der Verlust der Hand drohte.

Wer einen anderen totschlug, war vogelfrei, für unblutige Verletzungen, sog. Dullschläge, außerhalb der Freiheit betrug die Strafe 4 Schilling, innerhalb der Freiheit 5 Mark.

 

Das Eichen von Bier, Brot, Scheffeln und Bechern durfte nicht der Richter, sondern nur der Bürgermeister vornehmen, der auch die Preise für Wein, Bier und Brot festlegte.

Auch die Bürgerrechte und -pflichten waren festgelegt.

So durfte niemand vor ein anderes Gericht im Lande des Grafen gezogen werden außer bei handgreiflicher Tat.

Auch die Zollfreiheit der Altenaer Güter im Gräflichen Hoheitsgebiet wurde garantiert.

Kein Bürger durfte zu Arbeiten an landesherrlichem Eigentum gezwungen werden; nur beim Brückenbau mussten die Bürger Handlangerdienste leisten, allerdings auf Kosten des Grafen.

Burg Altena mit der Freiheit von Abraham Begeyn; 1696

 

Im Jahre 1414 verlieh Adolf II. der Freiheit Altena einen Wochenmarkt mit einem wöchentlichen Markttag am Sonntag von morgens bis abends.

 

1794 veranlasste König Friedrich-Wilhelm II. ein neues "Allgemeines preußisches Landrecht". Dadurch erhielt Altena den Titel Stadt, ohne jemals die Stadtrechte verliehen bekommen zu haben.

 

 

zu 5.: Amt Altena; später Landkreis Altena

Große Teile des heutigen Märkischen Kreises gehörten von je her zum Verwaltungsgebiet der Burg Altena.

 

Im Jahr 1753 beschloss König Friedrich II. (Der Große) eine Gebietsreform. Unter Ausführung des königlich-preußischen Ediktes wurde die Grafschaft Mark in vier Kreise aufgeteilt, von denen einer der Landkreis Altena wurde. Er hatte acht Ämter und insgesamt 19 Gemeinden. Die Stadt Altena wurde Kreisstadt.

 

Zum Kreis Altena gehörten die Gemeinden Kelleramt, Wiblingwerde, Halver, Herscheid, Kierspe, Rönsahl, Meinerzhagen, Märkisch Valbert, Westfälisch Valbert, Neuenrade, Dahle, Ohle, Werdohl, die Landgemeinde Plettenberg sowie Hülscheid und die Landgemeinde Lüdenscheid mit Altroggenrahmede, Bierbaum, Brenscheid, Brügge, Brüninghausen, Dickenberg, Eggenscheid, Gevelndorf, Hellersen, Kalve, Leifringhausen, Mühlenrahmede, Othlinghausen, Pöppelsheim, Rathmecke, Rosmart, Vogelberg, Wehberg, Wettringhof, Zum Hohle.

 

Die Städte Altena, Plettenberg und Lüdenscheid-Stadt blieben amtsfrei.

 

Mit Ausnahme der napoleonischen Zeit blieb Altena, bis zur Gründung des Märkischen Kreises bei der kommunalen Neugliederung im Jahre 1969, Kreisstadt.

 

 

zu 6.: Das Schützenzeichen "Altena"

Die Mitglieder der Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft tragen bei offiziellen Anlässen eine Mütze an der heute das Schützenzeichen und häufig auch Festabzeichen prangen. Die Tradition von Mütze und Schützenzeichen ist schon in der ältesten erhaltenen Schützenordnung aus dem Jahre 1429 überliefert.

Das älteste erhaltene Schützenzeichen stammt vermutlich auch aus dieser Zeit und besteht aus dem Schriftzug "Altena".

 

Im Laufe der Geschichte wurden dem Schriftzug Elemente hinzugefügt und wieder ausgetauscht. Im Jahre 1863 wurden zwei gekreuzte Armbrustpfeile unter dem Schriftzug gegen Gewehre ausgetauscht und 1869 kam das Stadtwappen hinzu.

 Seither hat sich das Schützenzeichen nicht mehr wesentlich verändert.

 

 

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Christian Klimpel / 2020; Mailto: christian.klimpel@gmx.de

 

Quellen:

- Archiv der Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft

- www.wikipedia.de

- Wilhelm Simons; Altena und seine Schützen; 1967

- www.klimpelsjunge.jimdo.de

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