Kronenabend

Übersicht

1. Allgemein

2. Heute in Altena

3. Geschichte

 

 

zu 1.: Allgemein

Eine Google-Recherche ergab, dass es den Kronenabend offenbar nur bei der Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft in Altena und einigen wenigen umliegenden Schützenvereinen gibt.

Es handelt sich dabei um den Abschluss des Kränzebindens am Abend vor dem Auftakt zum Schützenfest.

 

 

zu 2.: Heute in Altena

Nadine Hampel schreibt 2010 in ihrem Buch "Das Schützenfest als kultureller Sonderfall":

"Am Tag vor dem ersten Festtag werden die beim Kränzebinden hergestellten Kronen feierlich zu den Häusern der Vorstandsmitglieder gebracht."

 

Der Ablauf des Kronenabends ist dezentral organisiert und jede Kompanie bzw. jeder Zug feiert nach seiner eigenen Tradition. Mancherorts werden die Kronen durch Delegationen überbracht, andernorts zieht die gesamte Kompanie geschlossen von einem Scheffen zu nächsten. Manche ohne Musik, andere mit Abspielgeräten oder sogar mit einem Spielmannszug. Dabei sind die Einen zu Fuß unterwegs, andere nutzen Autos und Taxis und wieder andere chartern für den ganzen Zug zuzüglich Spielmannszug einen Omnibus.

 

Allen gemeinsam ist, dass der Beschenkte nach dem Aufhängen der Krone in der Regel eine kleine Stärkung oder einen Umtrunk für die überbringenden Kränzebinder/innen reicht. Nach dem Kronenaufhängen und dem Umtrunk zieht man dann gemeinsam in das jeweilige Kränzebinderlokal und feiert dort mit einem ausschweifenden Fest das Ende der Kränzebinderzeit und den Beginn des Schützenfestes.

 

 

zu 3.: Geschichte

Seit wann es den Kronenabend in Altena gibt, ist nicht überliefert. In den Protokollen taucht dieser Brauch auf, da es immer wieder Streit um ihn gab. Schon im Protokoll vom 23. Mai 1856 ist zu lesen, dass der Punkt „Ehrenpfortensetzen“ wieder einmal Gegenstand ausgiebiger Beratungen war. Bei der Betätigung dieses an sich schönen Brauches muss es wohl immer wieder zu unerwünschten Übertreibungen gekommen sein, so dass vor jedem Fest Stimmen laut wurden, das Setzen von Ehrenpforten überhaupt zu verbieten oder aber zumindest die sich dabei ergebenden Bewirtungen in einem bestimmten Rahmen zu halten.

 

1856 wurde beschlossen, dass der Brauch beibehalten werde, für jede Ehrenpforte aber nur ein Geschenk von 3 Thalern und nicht mehr entrichtet werden soll. 1869 wurde diese Summe auf 4 Thaler erhöht.

 

Streit um die Ehrenpforten und Schutz für die Jungfrauen

Am 22. Mai 1900 wurde beschlossen, dass die Schützen für das Überreichen des "Kranzes" kein Geldgeschenk mehr erhalten, die Bewirtung soll aber nicht fallen gelassen werden. Eine Nachfeier soll seitens der Vorstandsmitglieder jedoch nicht mehr unterstützt werden. Vorstandsmitglieder, die dagegen verstießen, hatten eine Geldstrafe von 50 Mark zu entrichten.

 

Und: „Die Bewirthung der Jungfrauen gelegentlich des Ehrenpfortensetzens darf über 6 Uhr nachmittags hinaus nicht ausgedehnt werden.“

 

Ab 1906 durften sich die Vorstandsmitglieder wieder an den Umkosten des nachherigen „Kranzvertanzen“ (= Kronenfest) beteiligen.

 

1934 wies das Altenaer Kreisblatt darauf hin, dass sich bei Festen nach und nach die Unsitte eingeschlichen hatte, dass die Zugführer in ganz unangebrachter Weise zu Opfern veranlasst wurden, die sehr oft in keinem rechten Verhältnis zu ihren Möglichkeiten standen. Das hat manchem sein Amt verleidet. Der Vorstand untersagte es den Zugführern daher ausdrücklich, die Freigiebigkeit ins Uferlose auszudehnen.

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Christian Klimpel / 2020; Mailto: christian.klimpel@gmx.de

 

Quellen:

- Archiv der FWG

- Wilhelm Simons; Altena und seine Schützen; 1967

- Nadine Hampel; Das Schützenfest als kultureller Sonderfall; 2010

- Kreisarchiv MK

- Altenaer Kreisblatt

 

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