Brüchtemeister

Übersicht

1. Allgemein

2. Heute in Altena

3. Geschichte

 

 

zu 1.: Allgemein

 Das "Brüchtegeding" gab es bis Ende des 18. Jahrhunderts weitestgehend überall. Es war ein "Sittengericht", das jeden Schützen nach dem Schützenfest zur Verantwortung zog, sobald er sich nicht den Ordnungen gemäß verhalten hatte. Dem Brüchtegeding saß der "Brüchtemeister" vor.

 

 

zu 2.: Heute in Altena

Bei der Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft gibt es seit der Zeit der Industrialisierung keine Brüchtemeister und kein Brüchtegeding mehr. In Altena erinnert der Brauch des Femegerichts des Schützenvereins in Evingsen jedoch heute noch an so ein Sittengericht.

 

 

zu 3.: Geschichte

Nadine Hampel schreibt dazu 2010 in ihrem Buch "Das Schützenfest als kultureller Sonderfall":

"Der Brüchtemeister zählte sowohl die Kasse der Gesellschaft als auch das Eintreiben von Schulden und das Abhalten des Brüchtengeding zu seinen Aufgaben. Bis ins 19. Jahrhundert kamen diese hohen Positionen den großen Männern der Stadt zu. Bürgermeister, Ratsmitglieder oder Mitglieder aus Richterfamilien wurden besonders gern gewählt.

 

Für das Brüchtengeding gab es einen Brüchtemeister und sogenannte Berater oder Scheffen. Diese wurden alle am Tag Exaudi, dem Sonntag vor Pfingsten, gewählt.

 

Das Brüchtegeding war ein gesellschaftsinternes Sittengericht. Bei seiner Einführung hatte es einen sehr ernsten Hintergrund. Es zog jeden Schützen nach dem Schützenfest zur Verantwortung, sobald er sich nicht den Ordnungen gemäß verhalten hatte. Bestraft wurden Sachverhalte wie falsches Marschieren, Unpünktlichkeit, Verschwendung und vieles mehr. Die Strafen reichten von kleinen Diensten, wie die Bewirtung beim nächsten Fest, über Geldstrafen, die an den Brüchtemeister gezahlt werden mussten, bis zum Ausschluss aus der Gesellschaft. Es ist erkennbar, dass militärische Züge schon immer die Struktur der Schützengilden ausmachten.

 

Die vorhandenen Brüchtenprotokolle stammen ausnahmslos aus den Jahren von 1675 bis 1748. Aus ihnen sind die Namen der Gebrüchteten, die Vergehen und die Jahreszahlen zu entnehmen. Mit der Zeit und vor allem im Zuge der Aufklärung, verschwanden viele Bräuche, die nicht mehr als zeitgemäß angesehen wurden. Dazu gehört auch das Brüchtegeding. Während anfangs noch penible Protokolle über die Sitzungen angefertigt wurden, lockerte sich der Brauch bei den Altenaer Schützen zunächst so, dass scherzhafte Vergehen mit scherzhaften Strafen belegt wurden. Die Aufzeichnungen über das Brüchtegeding wurden weniger, bis sie in den Statuten von 1791 und 1825 nur noch formal verankert waren, aber aus dieser Zeit keine Brüchtenprotokolle mehr vorhanden sind. Angesichts der sonstigen Vollständigkeit der Akten aus dieser Zeit muss daraus geschlossen werden, dass Brüchtengedinge nicht mehr abgehalten worden sind."

 

In der ältesten erhaltenen Schützenordnung von 1429 wird bereits erwähnt, dass das Capital der Schützen von Brüchtemeistern verwaltet wurde, deren Namen bis 1632 unbekannt sind.

 

Seit 1637 können alle Brüchtemeister namentlich benannt werden. Aufgrund der Vielzahl von Namen soll auf eine Aufzählung an dieser Stelle verzichtet werden. In dem Buch "Altena und seine Schützen" von Wilhelm Simons findet man die Namen auf Seite 180 ff. Das Amt der Brüchtemeister wurde letztmals 1756 vergeben.

 

Wer das Schützenkapital zwischen 1764 und 1950 verwaltet hat, ist nicht lückenlos belegt. 1950 wurde das Amt des Rendanten eingeführt.

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Christian Klimpel / 2020; Mailto: christian.klimpel@gmx.de

 

Quellen:

- Archiv der Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft

- Wilhelm Simons; Altena und seine Schützen; 1967

- Nadine Hampel; Das Schützenfest als kultureller Sonderfall; 2010

 

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