1. Allgemein
2. Heute in Altena
3. Geschichte
"Bungern" ist eine geographische Bezeichnung für einen Platz in Altena.
Es handelt sich um den früher zum Schloss gehörende Baumgarten im heutigen Bereich Bungernstraße / Marktstraße / Stapel.
Im Jahre 1791 wurde durch König Friedrich-Wilhelm II. ausdrücklich bestätigt:"Der Platz ist seit jeher unveräußerliches Eigentum der Schützengesellschaft."
Nadine Hampel schreibt 2010 in ihrem Buch "Das Schützenfest als kultureller Sonderfall:
"Drei wichtige Elemente ziehen sich bis heute wie rote Fäden durch die Geschichte der FWG: St. Jost (auch Pott Jost genannt), das Schützenkapital und der Bungern (früher Bungarten). Dabei handelt es sich um einen Platz, der den Schützen früher als Festplatz, heutzutage als Versammlungsplatz dient."
Durch den Stadtumbau musste der Bungern 1976 um einige Meter verlegt werden.
Auf dem Gelände des historischen Bungern steht seitdem ein Zweckbau mit Tiefgarage, Einzelhandel und Wohnungen.
Der Bungern befindet sich seitdem im ehemaligen Schröder´schen Garten zwischen der Lenne und der Bungernstraße mit dem Bungernhaus.
Innerhalb der FWG liegt er im Hoheitsbereich des zweiten Zuges (Stapelzug) der Kompanie Freiheit.
In dem Bereich stand ursprünglich der zum Schloss gehörende Baumgarten. Belegt ist, dass der Rentmeister Siemeon von Dienst um 1580 dort ein herrschaftliches Haus (Diest-Schloß) errichten ließ. Im Laufe der Jahrhunderte kamen weitere Gebäude hinzu, in deren Mitte ein Platz entstand. Der gesamte Bereich erhielt seinen Namen nach diesem zentralen Platz: Bungern. Der Platz hatte zahlreiche Zwecke, z.B. als Marktplatz, Festplatz, Versammlungsort, Stapel, Lagerplatz und ist seit je her unveräußerliches Eigentum der Altenaer Schützen.
Nachdem das Diest-Schloss abgetragen wurde, entstand an dieser Stelle ein Haus, in dem von 1874 bis 1908 das Rathaus unterkam. Als die Bebauung des historischen Bungern 1976 schließlich abgerissen wurde, befanden sich darunter dieses ehemalige Rathaus, eine Sporthalle, eine Schule, Wohn- und Geschäftshäuser, Handwerksbetriebe und das Spritzenhaus der Feuerwehr. Der Bungernplatz wurde an seine heutige Stelle verlegt.
In der ältesten überlieferten Schützenordnung ist bezüglich des Bungerns folgendes festgelegt worden:
- Viertens pflegt man zu Mittwoch vor Pfingsten den Vogel zu schießen, und wer den Vogel abschießt, muss in dem Bungern ein halbes Fass Bier geben und Sankt Jost gibt auch ein halbes Fass Bier und der Bürgermeister ein halbes Fass Bier.
- Achtens sollen Habbecke und Adolf Bergfeld die Fahne instand halten, dafür, dass sie den Ausgang in den Bungern nehmen dürfen, den sie im Notfall gebrauchen sollen. Ebenso soll Rentmeister Simeon von Diest die Bänke unter der Linde instand halten, dafür dass er seinen Ausgang in den Bungern hat, den er nicht gebrauchen soll außer im Notfall.
- Neuntens haben die Schützen zugestimmt, dass Bürgermeister Peter Habbecke den Backofen in den Bungern gesetzt hat, damit er darin backen soll für die Armen und wenn Brot nötig ist; falls das nicht so geschieht, soll der Ofen wieder eingeschlagen werden.
- Weiterhin soll auch niemand Holz (Bäume) oder anderes in den Bungern pflanzen (oder legen ohne besondere Erlaubnis). Der Bungern aber soll jährlich von den Scheffen und Schatzmeistern an den meistbietenden Schützen verpachtet werden.
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Christian Klimpel / 2020; Mailto: christian.klimpel@gmx.de
Quellen:
- Archiv der Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft
- Wilhelm Simons; Altena und seine Schützen; 1967
- Nadine Hampel; Das Schützenfest als kultureller Sonderfall; 2010
- Stadtarchiv der Stadt Altena
- Kreisarchiv Märkischer Kreis
- Gerd Klimpel; www.klimpelsjunge.jimdo.com
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