1. Allgemein
2. Heute in Altena
3. Geschichte
4. Liste aller Adjutanten der FWG
5. Zusatzinformation
Der Adjutant ist im Allgemeinen ein Offizier, der den Truppenbefehlshaber unterstützt. Der Begriff Adjutant leitet sich vom lateinischen Wort adiuvare (helfen, unterstützen) ab und bedeutet so viel wie Gehilfe.
Innerhalb der Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft hat der Adjutant einen Posten im Vorstand und ist der Stellvertreter des Hauptmanns, also der stellvertretende Vorstandsvorsitzende (gem. Bürgerlichem Gesetzbuch BGB).
Eine Auflistung der aktuellen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands finden Sie auf den Internetseiten der Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft.
Von 1429 bis 1764 wurde das Schützenfest von Scheffen vorbereitet, die dazu extra gewählt wurden.
1791 wurden neue Statuten verabschiedet. Seitdem wird der Führer der Schützen als "Hauptmann" bezeichnet. Außerdem wurde das Amt des "Adjutanten & Auditeurs" eingeführt. Seine Aufgabe war und ist es, die Durchführung des Schützenfestes vorzubereiten.
1937 wurde außerdem niedergeschrieben, dass der Adjutant der Stellvertreter des Hauptmanns ist.
Hinweis: In dieser Übersicht werden nur die Festjahre, jedoch nicht die Ernennungsjahre, berücksichtigt. Die Namen lebender Personen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nur verkürzt wiedergeben:
1791-1791: Joh. Arnold Goecke (Adjutant & Auditeur)
1823-1833: Franz Boedecker (Adjutant & Auditeur)
1837-1837: Land- und Stadtgerichts-Secretär Geck
1848-1848: C.W. Tölcke (nimmt die Wahl nicht an)
1850-1863: Kreisrichter Heidemann
1869-1869: Friedr. Wilh. Lennings
1873-1886: Friedr. Wilh. Berckenhoff
1889-1900: Eduard Quincke
1903-1906: Dr. med. Dunkel
1909-1912: Dr. Rud. Schaeffer
1922-1937: Hermann Stromberg
1938-1938: Rud. Bergfeld (stellv. Vereinsführer)
1950-1970: Wilhelm Simons (+)
1973-1976: Hans Spelsberg (+)
1979-1979: Jürgen H.
1982-1988: Peter Klincke (+)
1991-2003: Manfred H.
2006-2006: Matthias R.
2009-2018: Frank N.
Heute: Jörg N.
Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft ein Verein. Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BGB muss der Verein einen Vorstand haben, der nach Satz 2 aus mehreren Personen bestehen kann.
Der geschäftsführende Vorstand der FWG besteht aus Hauptmann, Adjutant, Fähnrich, Rendant, Schriftführer sowie den fünf Kompanieführern.
Der Gesamtvorstand der Friedrich-Wilhelms-Gesellschaft umfasst über 100 Personen. Dazu zählen u.a. auch die Zugführer, Ehrenscheffen und Scheffen.
Der König ist nicht per se Mitglied des Vorstandes.
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Christian Klimpel / 2020; Mailto: christian.klimpel@gmx.de
Quellen:
- Wikipedia
- Wilhelm Simons; Altena und seine Schützen; 1967
- Festordnungen der FWG von 1950 bis heute